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Wehrpflicht
(recht.oeffentlich.staat.bundeswehr)
    

Mit Wehrpflicht wird die vom Grundgesetz in Art. 12a für Männer etablierte Pflicht zur Ableistung eines Dienstes bei der Bundeswehr bezeichnet. Aus Gewissensgründen kann die Ableistung der Wehrpflicht durch die Ableistung eines Ersatzdienstes (Zivildienst) ersetzt werden.

Die Wehrpflicht ist zur Zeit ausgesetzt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundeswehr * Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) * Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) * Soldat * § 9 BGB Wohnsitz eines Soldaten * Wehrgerechtigkeit