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Wert
(recht.allgemein und recht.zivil.materiell.at)
    

Der Wert einer Sache ist der Ausdruck ihrer Begehrtheit. Er ergibt sich aus der Einschätzung der wertbildenden Faktoren der Sache. Der Wert einer Sache drückt sich in dem Preis aus, den jemand bereit ist für sie zu zahlen (Käufer) oder zu verlangen (Verkäufer).

Im Zivilrecht gilt, dass der Wert einer Sache keine verkehrswesentliche Eigenschaft ist, die zur Anfechtung wegen eines Eigenschaftsirrtums berechtigt. Siehe auch unter verkehrswesentliche Eigenschaft.

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