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A-Shares, A-Aktie, A-Anteile
(recht.zivil.materiell.bt.gesellschaft)
    

Als A-Aktien oder A-Anteile bezeichnete Vorzugsstimmrechtsanteile mit überproportionalen Stimmrechten, die dem Schenker Kontrolle sichern, während Nachkommen B-Anteile (rein wirtschaftlich) erhalten – typisch für Familienpools zur steueroptimierten Vermögensbündelung. Sie ermöglichen Share-Deals mit niedriger Steuerlast (max. 1,5%) und Asset Protection vor Gläubigern oder Scheidungen.

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