Werbung:
Index für
Recht
NetzRecht
Gesetze
Netz
englisch-deutsch
Sonstiges
eLearning
Kategorien
Links
Literatur
Kleingedrucktes
Datenschutzerklärung
Über Lexexakt
Impressum
LinkPartner
OnlineRechner für:
XML-Feed
Artikel
Diskussion (2)
Kode:
31.01.07&Baris Demir&Im Allgemeinen sehr zutreffend, leider fehlt der Meinungsstreit! Dazu kann ich kurz schreiben: 1.Formelle Gleichwertigkeitstheorie: wenn das anvisierte und das getroffene Objekt Gleichwertig sind, Vorsatz (+)! 2.Materielle Gleichwertigkeitstheorie: wie a, aber nur wenn nicht höchstpersönliche Rechtsgüter (wie das Leben) betroffen sind. (bei dem bsp Fall also kein Vorsatz) 3.Adäquanztheorie : Vorsatz (+), wenn Abweichung nicht atypischer Kausalverlauf! (hier Vorsatz +) 4.Konkretisierungstheorie: stets Versuch am anvisierten und Fahrlässigkeit am getroffenen Objekt. Punkt 4 also die Konkretisierungstheorie ist die herrschende Meinung, welchem sich sehr viele anschließen! Trotzdem finde ich es wichtig auch den Rest zu kennen! MFG Baris Demir 31.01.07&info&Danke für die Ergänzung.
Werbung:
Stand 2018-02-05