logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Abfindung
(recht.zivil.materiell)
(GND: 4000110-6)
    

Inhalt
             1. Allgemein
             2. Gesellschaftsrecht
             3. Arbeitsrecht

1. Allgemein

Entgelt für den Verzicht auf ein Recht, z.B. bei Erb- oder Unterhaltsverzicht.

2. Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht wird mit Abfindung bzw. Abfindungsguthaben ein Anspruch eines aus einer BGB-Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafters gemäß § 738 BGB bezeichnet.

3. Arbeitsrecht

Für die Abfindung im Arbeitsrecht siehe unter Abfindung Arbeitsrecht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Abfindung, Arbeitsrecht