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Diskussion (3) |
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Zu diesem Artikel gibt es 3 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten30.12.08 Anonym: | im Beispiel hätte A vorher 22.500 Steuer gezahlt (45% von 50.000); unter Zurechnung der Verluste muss er nun nur noch 13.500 Steuer zahlen (45% von 30.000); insofern hat er 9.000 Steuer gespart; dazu musste er aber 15.000 für die Beteiligungen aufwenden; insofern macht das Modell doch nur Sinn, wenn er für seine Beteiligungen mind. 6.000 zurückerhält; wie läuft denn das Modell weiter?
| 01.02.08 info: | Danke für den Hinweis.
| 01.02.08 Anonym: | § 2b EstG ist seit 22.12.2005 weggefallen und durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen § 15b EstG ersetzt.
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Stand 2018-02-05
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