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Affektionsinteresse
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.schaden)
    

Mit Affektionsinteresse (lat.) wird das Lieberhaberinteresse bezeichnet. Das Affektionsinteresse ist im Rahmen einer Schadensersatzleistung regelmäßig nicht in Geld zu ersetzen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schadensersatz