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Mit Akkusationsprinzip oder Anklagegrundsatz wird der Grundsatz im Strafprozess bezeichnet, der festlegt, dass es ohne Anklage zu keinem Gerichtsverfahren kommen kann. Im deutschen Recht ist die Erhebung der Anklage Aufgabe der Staatsanwaltschaft (= Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft), eine Ausnahme hiervon ist die Privatklage.
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