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Alltagssorge
(recht.zivil.materiell.familie.sorge)
    

Mit Alltagssorge wird der Teil des Sorgerechts bezeichnet, der gemäß § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB trotz gemeinsamer elterlicher Sorge, alleine von dem Elternteil ausgeübt wird, bei dem das Kind lebt.

Zur Alltagssorge gehören die Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie z.B. die Tagesgestaltung, Erziehungsmaßnahmen, Essenspläne, Umgänge mit Dritten, Reisen innerhalb der EU, etc (jeweils außerhalb der Umgangszeiten).

Die Alltagssorge steht auch einem Stiefelternteil zu. Man spricht dann auch vom kleinen Sorgerecht.

Nicht unter die Alltagssorge u.a. fallen (nicht abschließend): Wahl von Kindergarten und Schule, Umzug des Kindes, Beschneidungen, Ohrlächer, Taufe, Konfirmation, Kommunion, Reisen in Risikoländer, Beantragung eines Ausweises oder Passes, Vorstellung und Behandlung bei Ärzten (z.B. Psychlogen).

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Auf diesen Artikel verweisen: Urlaub Zustimmung, Sorgerecht