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Diskussion (4)
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15.03.07&Anonym&Beweismittel, I. Einlassungen des Beklagten muss heißen: Einlassungen der Angeschuldigten! Gruß, Christoph 16.03.07&info&Danke für den Hinweis. 03.05.09&Anonym&Das hat mir sehr sehr geholfen. :) 02.03.12&Anonym &\"Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht in Neustadt zu eröffnen.\"
muss heißen:
\"Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage vor dem Amtsgericht Neustadt -Strafrichter- zur Hauptverhandlung zuzulassen.\"
Oder nicht?
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Stand 2018-02-05