Zivilrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich nach folgendem Aufbaumuster zu prüfen:
Auf diesen Artikel verweisen: juristischer Dreiklang * juristischer Dreiklang * Klagbarkeit des Rechts * Klagbarkeit des Rechts * Anfechtung, Willenserklärung * Anfechtung, Willenserklärung * Einwendungen * Einwendungen