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Die Aporie (griech. aporía = Weglosigkeit, Ratlosigkeit) beschreibt ein scheinbar unlösbares Problem, das durch gleich überzeugende, aber widersprüchliche Argumente entsteht. Sie führt zu einer logischen Sackgasse ohne klare Entscheidung. Rechtswissenschaftlich relevant bei Normenkollisionen oder Auslegungsdilemmata.
- Normenkonflikte: Z. B. Kollision zwischen allgemeinen Grundsätzen und speziellen Vorschriften, wenn Hierarchie unklar (Lex specialis vs. Lex posterior).
- Verfassungsrecht: Aporie bei Abwägung kollidierender Grundrechte, etwa Meinungsfreiheit (§ 5 GG) gegen Persönlichkeitsschutz (Art. 1, 2 GG).
- Prozessrecht: Paradoxe Beweislastumkehr ohne ausreichende Indizien.
Aristoteles (Topik 101a) nutzt Aporien dialektisch zur Klärung. Platon endet Dialoge aporetisch (z. B. Menon). Moderne Theorie (Derrida): Unauflösliche Spannungen Recht vs. Gerechtigkeit.
Synonyme: Antinomie, Paradoxon.
Abgrenzung: Dilemma lösbar (Wahl zwischen Übeln); Aporie prinzipiell unlösbar.
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