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Aporie
(recht.grundlagen)
    

Inhalt
             1. Rechtliche Bedeutung
             2. Philosophische Wurzeln

Die Aporie (griech. aporía = Weglosigkeit, Ratlosigkeit) beschreibt ein scheinbar unlösbares Problem, das durch gleich überzeugende, aber widersprüchliche Argumente entsteht. Sie führt zu einer logischen Sackgasse ohne klare Entscheidung. Rechtswissenschaftlich relevant bei Normenkollisionen oder Auslegungsdilemmata.

1. Rechtliche Bedeutung

  • Normenkonflikte: Z. B. Kollision zwischen allgemeinen Grundsätzen und speziellen Vorschriften, wenn Hierarchie unklar (Lex specialis vs. Lex posterior).
  • Verfassungsrecht: Aporie bei Abwägung kollidierender Grundrechte, etwa Meinungsfreiheit (§ 5 GG) gegen Persönlichkeitsschutz (Art. 1, 2 GG).
  • Prozessrecht: Paradoxe Beweislastumkehr ohne ausreichende Indizien.

2. Philosophische Wurzeln

Aristoteles (Topik 101a) nutzt Aporien dialektisch zur Klärung. Platon endet Dialoge aporetisch (z. B. Menon). Moderne Theorie (Derrida): Unauflösliche Spannungen Recht vs. Gerechtigkeit.

Synonyme: Antinomie, Paradoxon.
Abgrenzung: Dilemma lösbar (Wahl zwischen Übeln); Aporie prinzipiell unlösbar.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtspositivismus/Naturrecht * Rechtspositivismus/Naturrecht