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Um eine Zeugenaussage zutreffend würdigen zu können, sind Kenntnisse der Aussagepsychologie hilfreich. Die Aussagepsychologie basiert auf der Undeutsch-Hypothese, die davon ausgeht, dass Aussagen über selbst erlebte Ereignisse und über erfundene Ereignisse sich in ihrer Qualität unterscheiden. Steller & Köhnken sowie Bender haben jeweils Punkte herausgearbeitet, aus denen man Rückschlüsse darauf ziehen kann, ob es sich um Realität oder Phantasie handelt.
Realkennzeichen nach Steller & Köhnken (zitiert nach Gmür, Kriminalistik 2000, 128, 129)
- logische Konsistenz
- Ungeordnet sprunghafte Darstellung
- Quantitativer Detailreichtum
- Raum-zeitliche Verknüpfungen
- Interaktionsschilderungen
- Wiedergabe von Gesprächen
- Schilderung von Komplikationen im Handlungsverlauf
- Schilderung ausgefallener Einzelheiten
- Schilderung nebensächlicher Einzelheiten
- Phänomengemäße Schilderung unverstandener Handlungselemente
- Indirekt handlungsbezogene Schilderungen
- Schilderung eigener psychischer Vorgänge
- Schilderung psychischer Vorgänge des Angeschuldigten
- Spontane Verbesserungen
- Eingeständnis von Erinnerungslücken
- Einwände gegen die Richtigkeit der eigenen Aussage
- Selbstbelastungen
- Entlastung des Angeschuldigten
- Deliktspezifische Aussageelemente
| Für eine wahrheitsgetreue Aussagen sprechen (Realitätskriterien): |
Gegen eine wahrheitsgetreue Aussage sprechen (Phantasiesignale): |
| originelle Details |
Kargheit, keine Details |
| Individualität der Ausführungen |
Abstraktheit der Ausführungen |
| Komplikation/Überwindung |
Glattheit |
| Nichtsteuerung (Erzählweise assoziativ) |
Zielgerichtetheit (meist chronologische auf das Aussageziel hin formulierte Erzählung) |
| Strukturgleichheit (Anschaulichkeit, Detailreichtum, Inhalte bleiben gleich) |
Strukturbruch (wenig anschaulich, wenig Details, Inhalte variieren stark während der Aussage) |
| Erweiterung |
Verweigerung |
| Lückenfüllung |
Verarmung |
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