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Bedarf nach SGB II
(recht.oeffentlich)
    

Inhalt
             1. Bedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen

1. Bedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen

Regelleistung364,-
Wohnkosten für angmessene Wohnung max. 45qm ca.250,-
Heizkosten für max. 45qm ca.58,-
Gesamt: 672,-

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Auf diesen Artikel verweisen: notwendiger Unterhalt iSd § 850d Abs. 1 ZPO