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Befrachter/Verfrachter
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Be- und Verfrachter werden die Parteien des Seefrachtvertrags bezeichnet. Dabei ist der Befrachter, der Absender der Güter und der Verfrachter der Frachtführer der sich zur Beförderung verpflichtet.

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