logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Begünstigung
(recht.straf.bt)
    

Von Begünstigung spricht man, wenn jemand einem Täter hilft die Vorteile aus dessen Tat (die "Beute") zu sichern. Begünstigung ist ein Vergehen, das gemäß § 257 StGB bestraft wird. Die früher hierfür üblich Bezeichnung "sachliche Begünstigung" ist mit der Umbennung der persönlichen Begünstigung in Strafverteilung überflüssig geworden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Strafvereitelung