Werbung:
Index für
Recht
NetzRecht
Gesetze
Netz
englisch-deutsch
Sonstiges
eLearning
Kategorien
Links
Literatur
Kleingedrucktes
Datenschutzerklärung
Über Lexexakt
Impressum
LinkPartner
OnlineRechner für:
XML-Feed
Artikel
Diskussion (1)
Kode:
27.02.09&Anonym&Die beleihung muss wegen des institutionellen gesetzesvorbehalts durch gesetz oder aufgrund Gesetztes erfolgen! Verwaltungsakt aufgrund einer rechtsverordnung z.B. genügt m.E. nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Übertragung von Hoheitsrechten.
Werbung:
Stand 2018-02-05