Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare.
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Bearbeiten23.01.12 info : | Stimmt! Danke fü die Korrektur!
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21.01.12 Anonym : | zitiert: \"Die Gesetz sieht in § 2269 BGB die Trennungslösung im Zweifel als gewollt an.\" Dies ist falsch: im Zweifel gilt nach § 2269 die Einheitslösung.
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