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Besitzübergang bei Geldeingang, notarielle Formulierung
(recht.notar)
    

Inhalt
             1. Übergabe

1. Übergabe

Der Besitz an vorgenanntem Vertragsgegenstand geht mit allen Rechten Pflichten am Tag des Geldeinganges auf den Erwerb über. Von diesem Tag an trägt der Erwerber auch die Gefahr des Untergangs.

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