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Beweismittel, ZPO
(recht.ref.zpo1 und und und zpoag:330: und Zivilprozess und Einführung und und

und Welche und gesetzlichen und Beweismittel und kennt und die und ZPO? und

und und recht.zivil.formell.prozess)
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Im Zivilprozess gehören zu den gesetzlichen Beweismitteln:

  1. Sachverständige
  2. Augenschein
  3. Parteivernehmung
  4. Urkunden
  5. Zeugen

Bei einem Beweismittel, das unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts gewonnen wurde, entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit aufgrund einer Interessens­abwägung (BGH NJW 1994, 2289, 2292; BGH MDR 1998, 421). Eine Rolle spielen dabei, ob der Beweis anders geführt werden kann, ob der Beweisführer mit dem Beweis einen rechtswidrigen Angriff abwehren will und wo und wie der Beweis erlangt wurde.

Beispiele für grundsätzlich unzulässige Beweismittel: Sog. Lauschzeugen, heimliche Videoüberwachung und heimliches Mitschneiden eines Telefongesprächs.

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Auf diesen Artikel verweisen: Lauschzeugen * admissible evidence * Beweisstation * Freibeweis, ZPO * Beweisantritt * Beweisregeln