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§ 325 BGB Schadensersatz und Rücktritt
(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-3.titel-2)
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Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Surrogationsmethode/Differenzmethode