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§ 1370 BGB weggefallen
(gesetz.bgb.buch-4.abschnitt-1.titel-6.untertitel-1)
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Mit Gesetz vom 6.7.2009 aufgehoben (Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts)


alte Fassung:

Haushaltsgegenstände, die an Stelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenstände gehört haben.

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Auf diesen Artikel verweisen: Surrogation, dingliche/schuldrechtliche