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§ 2272 BGB Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-3.titel-8 und recht.notar.normen.bgb)
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Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag, Rücknahme aus der Verwahrung