logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 2292 BGB Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-4)
<< >>
    

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden; die Vorschrift des § 2290 Abs. 3 findet Anwendung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Erbvertrag (lat. pactum successorium)