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Binnenmarkt
(recht.völker.eu und recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Binnenmarkt wird ein einheitlicher abgegrenzter Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln bezeichnet. So umfasst der Begriff "deutscher Binnenmarkt" den Deutschland umfassenden Wirtschaftsraum und der Begriff "europäischer Binnenmarkt" den durch den Zusammenschluss der europäischen Länder zur europäischen Gemeinschaft entstandenen einheitlichen zollfreien Wirtschaftsraum.

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