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Blankettgesetze/Blankettnormen
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Blankettgesetz wird ein Gesetz bezeichnet, das bestimmte Rechtsfolgen regelt, die Regelung der Voraussetzungen aber Ausführungsvorschriften oder anderen Rechtsquellen überläßt. Beispiel: § 315a Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Entsprechende gilt für eine Blankettnorm.

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