logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Bundeswehr
(recht.oeffentlich.staat.bundeswehr)
    

Mit Bundeswehr werden in Deutschland die Streitkräfte bezeichnet. Die Bundeswehr wurde, nachdem Deutschland mit Ende des 2. Welktrieges durch die Alliierten völlig entmilitarisiert worden war, am 12.11.1955 gegründet. Rechtlich vollzog sich ihre Verwirklichung in zwei wesentlichen Schritten: Zunächst mit der Aufnahme der allgemeinen Wehrpflicht in das Grundgesetz am 26.3.1954 und anschliessend mit der Einfügung der Wehrverfassung in das Grundgesetz am 19.3.1956.

Aufgabe der Bundeswehr sind gemäß Art. 87a GG die Landesverteidigung und weitere vom Grundgesetz festgelegte Aufgaben. Die Befehls- und Kommandogewalt liegt im Friedensfall beim Verteidigungsminister und geht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über.

Jeder Bundestag richtet gemäß Art. 45 a Abs.1 GG zur Kontrolle der Bundeswehr einen ständigen Verteidigungsausschuss ein. Der Verteidigungsausschuss hat die Rechte eines Untersuchungsausschuss.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Befehls- und Kommandogewalt * Militärischer Abschirmdienst (MAD) * Soldat * Innerer Notstand