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Diskussion (3)
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22.11.05&Anonym&Das Rederecht ergibt sich nicht aus Art. 34 GG wie hier fälschlich angegeben, sondern aus Art. 38 GG. 22.11.05&info&Art. 34 war falsch. Danke für den Hinweis. Richtig ist allerdings nicht Art. 38 GG sondern Art. 43 GG. 22.11.05&Anonym&Ja stimmt. Art. 38 GG bezieht sich auf den Bundestag. Hab ich mich vertan. Sorry
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Stand 2018-02-05