Wird insbesondere auch zur Herleitung und Begründung der Verteilung des Untergangsrisikos bei der Rückabwicklung fehlgeschlagener Austauschverhältnisse nach Bereichungsrecht herangezogen, um die Saldierung gegenseitiger Bereicherungsansprüche zu erwirken (sog. Saldotheorie).
11.07.08 info:
Danke. Wird mit dem nächsten Update korrigiert.
10.07.08 Anonym:
dominus, nicht domius
schließen, nicht schliessen
...bereits Eigentümer war KOMMA...