Mit Cyberkriminalität bezeichnet man Straftaten die unter Ausnutzung des Internets begangen werden (auch Cyberstraftaten).
Bisher existiert nur eine Aufzählung des Europarates in der Cybercrime-Konvention, welche festlegt,
was in den Augen des Europarates Cybercrime ist:
Cracken, illegales Abhören und Eindringen, Stören von Computersystemen,
Stehlen, Manipulieren oder Löschen von Daten, Herstellen, Verbreiten und
Verfügbarmachen von Kinderpornographie, Vergehen gegen das Copyright und das
Umgehen von Kopierschutzsystemen.
Zur Bedeutung der Vorsilbe cyber siehe auch unter Cyber.
Werbung:
|