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datio ob rem
(recht.zivil.materiell.latein)
    

Mit datio ob rem wurde im klassischen römischen Recht, die Erbringung einer Leistung zur Erreichung eines bestimmten Zwecks bezeichnet. Die datio ob rem stand als Vertragstyp neben der stipulatio.

Der Leistende konnte bei der datio ob rem allerdings nicht auf Erfüllung des erstrebten Zwecks klagen, sondern musste mit der condictio ob rem dati re non secuta das geleistete Etwas zurückfordern.

Beispiel: B hat M in der Erwartung, dass er seine Tochter heiratet 10.000 Goldstücke gegeben. B kann M nicht mit einer actio auf Eingehung der Ehe in Anspruch nehmen, kann aber, wenn M die Tochter nicht heiratet, die 10.000 Goldstücke mit einer condictio zurück verlangen.

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