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Datowechsel/Tagwechsel
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier.wechsel)
    

Mit Datowechsel wird ein Wechsel bezeichnet, der nach Ablauf einer bestimmten Zeitfrist nach Ausstellung fällig wird. D.h. im Gegensatz zum üblichen Tagwechsel, ist nicht ein festes Fälligkeitsdatum genannt.

Beispiel Datowechsel: (Fällig) "drei Monate a dato." D.h. drei Monate nach Ausstellung.

Beispiel Tagwechsel: (Fällig) " 3.12.2013".

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