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deutsches Recht/germanisches Recht
(recht.geschichte.deutsch)
    

Mit deutschem Recht wird im weiteren Sinn das Recht des deutschen Staatsgebietes im Laufe der Zeit (siehe auch Epochen des deutschen Rechts) bezeichnet. Mit deutschem Recht im engeren Sinn, wird das Recht der deutschsprachigen Einzelstaaten im Mittelalter bezeichnet.

Das deutsche Recht (im weiteren Sinn) hat sich aus dem germanischen Recht entwickelt, das das Recht der deutschen Volksstämme war. Das germanische Recht wurde zunächst nur mündlich überliefert und erst im 5-9 Jhd. in lateinischer Sprache aufgezeichnet.

Aus diesem noch stark vom Gruppengedanken beherrschten Recht entwickelten sich im Mittelalter die jeweils für ein bestimmtes Territorium geltenden Landrechte (deutsches Recht im engeren Sinn). Zusätzlich entwickelten sich Sonderrechte für bestimmte Personenkreise und Lebensverhältnisse. Die Kodifikation fand hauptsächlich in privaten Gesetzessammlungen wie dem Sachsenspiegel statt.

Das zersplitterte deutsche Recht wurde dann ab Mitte dem 14. Jhd. im Weg der sog. Rezeption in weiten Bereichen durch das römische Recht modifiziert bzw. ersetzt. Dadurch entstand das gemeine Recht.

Im 18. Jahrhundert wurde das römische Recht wieder durch Kodifikationen wie das allgemeine preußische Landrecht zurückgedrängt.

Im 19 Jhd. schließlich wurde, inspiriert von der französischen Rechtsentwicklung und auf Grundlage des deutschen und des römischen Rechts, ein einheitliches Recht für das deutsche Reich entwickelt. Dieses galt zunächst bis zum Ende der Weimarer Republik.

Im dritten Reich wurden diese Gesetze formal unangetastet gelassen aber durch die sogenannte Rechtserneuerung für die Zwecke der Verbrechensherrschaft des Nationalsozialismus angepasst.

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus durch die Niederlage im 2. Weltkrieg, knüpfte Deutschland wieder an die Rechtstradition der Zeit vor dem Nationalsozialismus an und entwickelte die Gesetze aus dieser Zeit weiter. Die großen Gesetzbücher des 19. Jahrhunderts wie das BAG oder die ZPO gelten mit Veränderungen noch heute.

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Auf diesen Artikel verweisen: Salisches Gesetz/lex salica * fredus * Entwicklung des Rechts * Thing/Ding