logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Diensteid
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Diensteid wird der Eid bezeichnet, mit dem Beamte auf ihre Pflichten eingeschworen werden.

Bei Bundesbeamten lautet er: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe" (§ 58 BBG).

Der Diensteid für Berufs- und Zeitsoldaten lautet: „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“ (§ 9 Abs. 1 SoldG).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Gelöbnis * Eid/Vereidigung/Beeidigung * Fahneneid