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13.09.05&Andreas Hesse&Die vorstehende Definition der Dotation erscheint mir nicht zutreffend. Staatliche Zuwendungen, insbesondere aufgrund der Saekularisation oder der Verm�gensauseinandersetzung zwischen Staat und Kirche nach 1918, werden als Staatsleistungen bezeichnet. Dotation meint vielmehr kirchliches Verm�gen mit einer Zweckbestimmung. So gibt es bis heute Zweckverm�gen von Kirchengemeinden, dessen Ertr�ge z.B. ausschlie�lich zur Aufbringung der Pfarrbesoldung bestimmt sind. Hierbei kann es sich u.a. um Grundst�cke handeln, die verpachtet oder zu Erbbaurecht vergeben sind. Regelm��ig findet sich dann der Hinweis auf die Zweckbindung im Grundbuch, indem dort z.B. der Eigent�mereintrag \"Kirchengemeinde NN - Dotation Pfarre\" lautet. 14.09.05&info&Danke. Ich hatte Bedeutungen des Begriffs willk�rlich ausgelassen. Ich hoffe, dass es so besser ist.
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Stand 2018-02-04