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Diskussion (2)
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08.10.05&Anonym&Die \"Hilfsbeamten\" heißen numehr \"Ermittlungspersonen\" gem. §152 GVG. Dies begründet sich aus dem Umstand, dass jetzt auch Angestellte für die Staatsanwaltschaft Ermittlungen erledigen dürfen. 09.10.05&info&Danke für den Hinweis.
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Stand 2018-02-04