logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Ehe besteht
(recht.zivil.materiell.bt)
    

Die Ehe besteht, bis sie durch rechtskräftige Scheidung, Tod, Aufhebung etc. beendet wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 207 BGB Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen * § 207 BGB Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen