Mit Ehrengerichtsbarkeit werden die staatlichen Berufsgerichte für bestimmte freie Berufe, wie z.B. Rechtsanwälte, Architekten und Ärzte. bezeichnet. Die Berufsgerichte entscheiden z.B. über die der Zulassung oder die Verletzung von Berufs- bzw. Standespflichten.
Für die Ehrengerichtsbarkeit der Rechtsanwaltschaft siehe unter Anwaltsgericht.
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