logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
eigene Aktien/Aktienrückkauf
(recht.zivil.materiell)
    

Man spricht bei einer Aktiengesellschaft von eigenen Aktien, bei Aktien, die die Gesellschaft zurückgekauft hat.

Beispiel: Das sog. Grundkapital der C-AG ist in 100.000 Aktien zu 100,- das Stück aufgeteilt. Die Aktien werden an der Börse gehandelt. Die C-AG kauft gemäß Vorstandsbeschluss an der Börse 10.000 Aktien zum aktuellen Marktpreis von 110,-/Stück zurück.

Ein Aktienrückkauf ist nur unter den Voraussetzungen des § 71 AktG zulässig, da dadurch der Gesellschaft Kapital entzogen wird.

Beispiel: Um den Rückkauf der Aktien finanzieren zu können musste die C-AG 1.100.000,- Euro aufbringen, die jetzt nicht mehr für Investitionen oder Gewinnausschüttungen zur Verfügung stehen.

Gründe die einen Rückkauf erlauben sind u.a.

  1. Abwendung von schwerem Schaden für die Gesellschaft
  2. Herabsetzung des Grundkapitals
  3. Weitergabe der gekauften Aktien an Mitarbeiter

Ein Nebeneffekt beim Rückkauf ist der steigende Kurs, da durch die Rückkäufe die Nachfrage am Markt erhöht wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise