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Einkommen, Unterhaltsrecht
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Zum Unterhaltsrechtlichen Einkommen für alle Unterhaltsarten (Kindes-, Trennungs- Ehegatten- und Elternunterhalt) zählen grundsätzliche alle positive Einkünfte aller Art, z.B.:

  1. Lohn/Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit einschließlich Sonderzahlungen wie Weihnachts-/Urlaubsgeld
  2. Gewinne aus selbständiger Arbeit
  3. Einnahmen aus Beteiligungen an Gesellschaften
  4. Zinserträge
  5. Dividende
  6. Wohnvorteil
  7. Miet-/Pachteinnahmen
  8. Aufwandentschädigungen
  9. Abfindungen

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