an Katrin: Rechtshemmende Einwendung ist eine Einrede!
08.11.10 Katrin :
Hier sind zwei Fehler: 1. verschrieben - Einwendungen statt Einwendugnen 2. Die Verjährung ist keine Einwendung, sondern eine Einrede, wie dort auch richtig aufgeführt wird.
31.01.08 Anonym:
Und wie bitte geht man mit Einwendungen um?
Wenn man zum Beispiel eine Präsentation hält?