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elektronische Präsensbeurkundung (EPB)
(recht.notar.elektronische)
    

Inhalt
             1. Ausfertigung nur in Papierform
             2. Sammlung der Papierurkunden
             3. Generalvollmachten
             4. Gesellschafterliste bei Gründung von GmbH und UG
             5. Verweiskurkunden
             6. Vertretungsnachweise
             7. XNP-Wartungsfenster
             8. Schlussvermerk
             9. Konventioneller Schlussvermerk
             10. Beglaubigungsvermerk für beglaubigte Abschrift

Das signierte PDF einschließlich Signaturdatei stellt die "Orignalurkunde" dar, d.h. diese darf nicht an die Beteiligten versandt werden. Verkehrsfähig ist nur die (elektronisch) beglaubigte Abschrift oder eine Papierausfertigung. f der Der Niedrshcirft oder eine Ausfertigung in Papierform. Unproblematlich ist der versand des PDF-Dokuments ohne die Signaturdatei!!! Dies ist/entspricht dann einer einfachen Kopie/Abschrift.

1. Ausfertigung nur in Papierform

Für die Verwendung im Rechtsverkehr ist sodann eine Ausfertigung in Papierform zu errichten.

2. Sammlung der Papierurkunden

Es von jeder rein elektronischen Beurkundung eine beglaubigte Papierabschrift in die Sammlung der Papierurkunden zu nehmen (§ 31 NotAktVV).

3. Generalvollmachten

Beglaubigung von Vollmachten in Papierform wegen der Gutglaubenswirkung.

Bei Beurkdung kein Problem, da die nur die Papier-Ausfertigung die Urkunde im Rechtsverkehr vertritt.

4. Gesellschafterliste bei Gründung von GmbH und UG

Diese müssen noch auf dem Papier unterschriebne und dann elektronisch beglaubigt werden.

5. Verweiskurkunden

Verweisurkunden können als Papierurkunde vorliegen, wie bisher.

6. Vertretungsnachweise

§ 12 Abs. 1 BeurkG. Vollmachten etc. müssen in Urschrift oder Ausfertigung vorliegen und dann gescannt und in elektronisch beglaubigt beigefügt werden.

Die eingescannte Vollmacht kann in das elektronische Dokument mit Beglaubigungsvermerk aufgenommen werden oder getrennt gespeichert und signiert werden.

7. XNP-Wartungsfenster

XNP wird z.Z. Mittwochsmorgens gewartet, dann kann es bei epb zu Problemen kommen. Ab 13:00 sollte es wieder gehen.

8. Schlussvermerk

Diese Niederschrift wurde den Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen eigenhändig elektronisch unterschrieben und von dem Notar qualifiziert signiert.

9. Konventioneller Schlussvermerk

Diese Niederschrift wurde den Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar wie folgt eigenhändig unter- schrieben:

10. Beglaubigungsvermerk für beglaubigte Abschrift

Hiermit beglaubige ich die Übereinstimmung des vorliegenden Ausdrucks mit der in meiner elektronischen Urkundensammlung verwahrten elektronischen Urschrift.

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