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Embargo
(recht.voelker)
    

Mit Embargo (lat.) wird im engeren Sinn das Zurückhalten und die Beschlagnahme von Schiffen in Häfen bezeichnet. Im weiteren Sinne wird der Begriff auch für Ausfuhrverbote bestimmter Güter an bestimmte Länder benutzt. Z.B. besteht zur Zeit noch ein Waffenembargo der europäischen Union gegen die Volksrepublik China, d.h. EU-Länder dürfen keine Waffen an die Volksrepublik liefern.

Bei Ausfuhrverboten für Atomwaffen spricht man von Proliferation.

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