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Eltern-Kind-Entfremdung
(recht.zivil.materiell.familie.sorge und und und recht.zivil.materiell.familie.umgang)
    

Von einer Eltern-Kind-Entfremdung spricht man, wenn ein Kind einen Elternteil über längere Zeit hinweg deutlich und umfassend ablehnt, obwohl zuvor eine tragfähige Beziehung bestanden hat und die Ablehnung nicht durch nachvollziehbare Gründe allein erklärt werden kann.

Typisch sind eine starke, oft pauschale Abwertung des abgelehnten Elternteils, das Fehlen natürlicher Ambivalenz sowie die Einbeziehung auch dessen Umfelds, etwa von Großeltern oder Freunden, in die Ablehnung. Eine Entfremdung liegt nicht schon deshalb vor, weil ein Kind den Umgang verweigert; die Ablehnung kann auch auf realen Belastungen beruhen, etwa auf Angst, massiven Konflikten, Vernachlässigung oder Gewalt.

Entscheidend ist stets eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. Der Begriff beschreibt eine Dynamik, keine eigenständige medizinische Diagnose.

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