Erben sind die Personen, auf die beim Tod eines Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergeht (so die Legaldefinition in § 1922 BGB).
Auf diesen Artikel verweisen: Ausschlagung/Annahme Erbschaft * Ausschlagung/Annahme Erbschaft * Vermächtnis/Untervermächtnis * Vermächtnis/Untervermächtnis * Erbenhaftung * Erbenhaftung * heirs * heirs * Anfallprinzip * Anfallprinzip * Erbteil * Erbteil * Erbfolge * Erbfolge * Erblasser * Erblasser