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Europäische Zentralbank (EZB)
(recht.eu.waehrungsunion und recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit EZB wird die für das Gebiet der europäischen Währungsunion zuständige Zentralbank bezeichnet. Die europäische Zentralbank hat die Rolle der jeweils nationalen Zentralbanken, in Deutschland der Bundesbank, übernommen, diese wirken aber im ESZB an der Erreichung der nachfolgend genannten Ziele mit.

Die Hauptaufgabe der EZB ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Im einzelnen bedeutet dies gemäß Art. 105 Absatz 2 des EG-Vertrages:

  1. Festlegung und Umsetzung der Geldpolitik des europäischen Währungsgebiets,
  2. Durchführung der Devisengeschäfte,
  3. die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten (Portfoliomanagement),
  4. die Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme.
  5. Aufsicht über die signifikanten/systemrelevanten nationalen Banken.

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Auf diesen Artikel verweisen: Hauptrefinanzierungsinstrument * EZB * Offenmarktpolitik * Bundesbank * G8/G7/G20 * Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)/einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus * Zentralbank/Notenbank