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Ewigkeitsklausel, Gesellschaftsrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Ewigkeitsklausel wird im Gesellschaftsrechts eine Regelung bezeichnet, die bestimmte Saztungselemente von der Änderbarkeit ausnimmt.

Im Recht der Aktiengesellschaft geht man davon aus, das eine solche Regelung gegen § 179 AktG verstößt.

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