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Überbegriff für eine gesellalschafts- und steuerrechtliche Gestaltung zur Verwaltung und Weitergabe eines Vermögens in die nächste Generation.
Gesellschaften die in Betracht kommen:
- GbR
- KG
- GmbH
- Aufteilung der Anteile, so dass 1. Generation weiterhin entscheidet/mitentscheidet (golden share, a-share).
- Einsetzung der 1. Generation als Geschäftsführer auf Lebenszeit
- Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrages
- Nachfolgeklauseln für Erben mit Abfindungszahlung
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