logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Fingerabdruck
(recht.straf)
(engl. fingerprint )
    

Mit Fingerabdruck wird der Abdruck bezeichnet, den ein menschlicher Finger nach Berührung auf einer Obefläche hinterlässt. Der Fingerabdruck jedes Menschen ist individuell verschieden. Findet man Fingerabdrücke am Tatort einer Straftat, die einem bestimmten Menschen zugeordnet werden können, so ist dies ein Indiz für die Täterschaft dieses Menschen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: fingerprint