logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)
Flaggenprinzip
(recht.straf.at)
    

Von Flaggenprinzip spricht man, wenn alle an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen begangenen Taten, unabhängig von der Nationalität des Täters oder des Opfers dem Strafrecht des Staates unterfallen, dessen Flagge das Schiff oder Luftfahrzeug berechtigt führt (§ 4 StGB).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Geltungsbereich des StGB